Beschlussvorschlag 26/03 Gute Arbeit

Arbeit ohne Leistungsdruck: Gute Arbeit braucht gutes Arbeitsklima

Beschlussvorschlag der Fraktion: Arbeitsgemeinschaft Selbstbestimmte Behindertenpolitik der Partei DIE LINKE Bremen

Die Bürgerschaft behinderter Menschen stellt fest:

Das ist gute Arbeit für alle Menschen. Arbeitsplätze müssen den behinderten Menschen angepasst werden. Frauen sind am meisten von Arbeitslosigkeit betroffen. Sie müssen besonders gefördert werden, um sich beruflich zu qualifizieren und aus der Erwerbslosigkeit herauszukommen.

Darum fordern wir:

  • Die Ausgleichsabgabe muss erhöht werden.
  • Alle Menschen sollen ihre Fähigkeiten entdecken und entfalten können.
  • Die Arbeit in Werkstätten für behinderte Menschen soll als Arbeitsverhältnis anerkannt werden. Das würde auch gleichberechtigte Arbeitnehmervertretung bedeuten.
  • Einführung des Mindestlohns von 12 Euro in der Stunde, finanziert aus Steuergeldern und orientiert an den Lebenshaltungskosten.
  • Einführung einer Reichtums-Steuer, damit Konzerne im Sinne der Steuergerechtigkeit mehr Steuern zahlen.
  • Solange der Mindestlohn von 12 Euro in der Stunde nicht eingeführt ist, sind die
  • Gewerkschaftsbeitrage von dem wenigen Geld, das behinderte Menschen bekommen, nicht abzuziehen und sind von Steuergeldern zu finanzieren.
  • Einführung eines Weihnachtsgeldes, das nicht angerechnet werden darf und zusätzlich ausgezahlt wird.
  • Sanktionen/Strafen und Minderung von ALG II/Hartz IV-Leistungen müssen vollkommen abgeschafft werden!
  • Der Zuverdienst zur Grundsicherung soll zukünftig im Monat 300 Euro betragen dürfen, ohne etwas abzuziehen.
  • Betriebe, die Fördergelder für die Einstellung behinderter Menschen bekommen, müssen gesetzlich verpflichtet werden, nach dem Auslaufen der Förderung behinderte Menschen in feste Arbeitsverträge zu übernehmen und sie nicht zu entlassen.
  • Sonderbedarfe sind nach realen Erfordernissen ohne Kostenvorbehalte bzw. „Deckelung“ der Kosten anzuerkennen.

Für die Fraktion: Bettina Fenzel

Schriftliche Stellungnahme wird bis zum 31. März 2021 an den AK-Protest erbeten