Antworten der öffentlichen Stellen

Wir haben die Anträge aus dem Dezember 2021 an die senatorischen Behörden und entsprechende Ämter gesendet. Es sind einige Antworten und Stellungnahmen auf unsere Anfragen eingetroffen. Die wollen wir hier veröffentlichen, damit in der Sitzung darüber gesprochen werden kann. Wir haben versucht die Inhalte in einfacher Sprache kurz zu beschreiben. (BV = Beschluss Vorschlag) 

BV 1: Zur Ärztedatenbank
von 43-M / Dr. Paulina Meinecke,
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Kurz zusammengefasst: Bei der Vereinigung der Krankenkassen existiert ein Verzeichnis mit Informationen zur Barrierefreiheit in Bremer Arztpraxen. Es wurde nach den Angaben der Ärzte erstellt. Es wird gerade an bundesweiten Vorgaben und Regeln für Informationen zur Behandlung behinderter Menschen gearbeitet. Die Senatorin unterstützt ein solches Arztregister in dem auch vermerkt ist, ob die Geräte für die Behandlung und die Kommunikation barrierefrei ist. (Gesamte Antwort als PDF)

BV 2: Zum Thema verständliche Beipackzettel
von (44) Dr. Heide Schütt
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Kurz zusammengefasst: Die Gestaltung der Beipackzettel wird auf EU-Ebene geregelt. Die Gesundheitsminister-Konferenz möchte hier auch was ändern, wie eine verständliche Kurzform der Packungsbeilage vorschreiben. Ein Test einer solchen Kurzform im Saarland wurde wegen Corona verschoben. Dies nur in Deutschland umzusetzen scheint auch rechtlich schwierig. Die Gesundheitsminister der Bundesländer werden dies Thema weiter verfolgen. (Gesamte Antwort als PDF)

BV 3: Zentrum für seelische Gesundheit
von Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Kurz zusammengefasst: Das Konzept findet die Behörde gut. Die Finanzierung wird aber schwierig. Dazu müssen sich mehrere Organisationen einigen. Das wird dauern. (Gesamte Antwort als PDF)

BV 4: Werkstätten zu Haus für Arbeit und Bildung
von Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport
i.A. Anne Lustig
Freie Hansestadt Bremen
Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport
Senatorinnenbüro | Persönliche Referentin

Kurz zusammengefasst: Beschäftigte können in Kursen gefördert werden. Für die gelernten Fähigkeiten bekommen sie Zertifikate. Niedersachsen ist hier etwas weiter, aber Bremen schließt sich an. Für die Werkstätten wird die Vermittlung in den normalen Arbeitsmarkt eine wichtige neue Aufgabe, mit den Interessen und Fähigkeiten der Angestellten im Fokus. (Gesamte Antwort als PDF)

Zu BV 5 Berufliche Selbständigkeit, BV 12 Plastik-Trinkhalme
und BV 6 Digitale Teilhabe
von Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
i.A. Maike Frese
Anhang: Fördermöglichkeiten der Wirtschaftssenatorin

Kurz zusammengefasst:

zu BV 5: Arbeitsagentur und AVIB bemühen sich auf den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln. Öffentliche Verwaltung beschäftigt zunehmend behinderte Menschen in Vorbildfunktion. Zur Selbstständigkeit wird auf viele Fördermöglichkeiten verwiesen. (siehe diesen Anhang als PDF)

zu BV 12: Das Verbot von Einwegbesteck ist eine EU-Richtlinie. Geht also vom europäischen Parlament aus. Eine Ausnahmeregelung müsste von den deutschen Bundesländern  im Bundesrat beschlossen werden. Von Bremer Seite spricht aber nichts dagegen.

zu BV 6: Digitalisierung betrifft alle Verwaltungen. Angeführt wird dieser Prozess in Bremen aber vom Finanzressort. Digitale Barrierefreiheit ist fester Bestandteil aller Maßnahmen. Im Wirtschaftsressort arbeitet man an einem digitalen Gründungs-Assistent (zum Selbständigmachen). Das ifib Institut (Institut für Informationsmanagement Bremen GmbH, Forschungseinrichtung an der Universität Bremen) ist für die Prüfung und Umsetzung der barrierefreien Umsetzung mit dabei.

(Gesamte Antwort als PDF)

BV 6: Digitale Teilhabe
von Dr. Martin Hagen
Staatsrat
Abgestimmt beim Senator für Finanzen mit der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport

Kurz zusammen gefasst: Barrierefreiheit im Internet ist ein wichtiger Auftrag. Viele Inhalte aus Bremen sind bereits Screen-Reader tauglich (können mit Hilfsmittel vorgelesen werden), aber es kann noch verbessert werden. Bremen arbeitet mit vielen ExpertInnen zusammen. Es fehlt aber noch an vielen Schulungen, damit die Fachleute die Probleme z.B. der Sehbehinderten verstehen. Die Ausgaben für Internet und Mobiltelefon werden bei Bedürftigen mit 45 € pro Monat übernommen. (Gesamte Antwort als PDF)

BV 7: Inklusives Wohnen
von Dr. Maike Schaefer
Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

Kurz zusammen gefasst: Neue Bauordnung: In einem neuen Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen muss mindestens eine Wohnung barrierefrei erreichbar und nutzbar sein. Wird ein Gebäude mit mehr als acht Wohnungen gebaut, muss eine bestimmte Anzahl von Wohnungen die rollstuhlgerecht sind gebaut werden. Bei Altbauten wird dies schwieriger, soll aber auch umgesetzt werden. Was die Mieten angeht; gilt bei der Planung 30% barrierefreier, sozialverträglich bezahlbarer Wohnraum (Gesamte Antwort als PDF)

BV 8: Poller auf Gehwegen
von Dr. Maike Schaefer
Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

Kurz zusammen gefasst: Es existiert kein Verzeichnis aller Poller. Wenn in Zukunft Poller repariert oder ersetzt werden müssen, bekommen diese die rot/silberne Banderole. (Gesamte Antwort als PDF)

BV 10: Barrierefreie Innenstädte
von Dr. Maike Schaefer
Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

Kurz zusammen gefasst: Barrierefreie Erschließung ist Aufgabe, „Design für Alle“-Prinzip. LBB ist in Planungen für die Innenstadt eingebunden. Leitbild „ein Centrum, dass für ‚Alle zugänglich, barrierefrei erreichbar‘ ist.“ Beteiligung behinderter Menschen ist der Senatorin wichtig. (Gesamte Antwort als PDF)

BV 11: Reparatur von Rollstühlen
von Herr Dr. Jan Restat
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Kurz zusammen gefasst: Die Behörde hat die AOK um Antwort gefragt. Die Reparatur muss von den Kassen in zumutbarer Zeit organisiert werden, zehn Tage gelten als Obergrenze.  Der Betroffene kann sich die Kosten für selbst bezahlte Reparaturen erstatten lassen. Im SGB V steht: Reparatur oder Ersatzversorgung innerhalb von 48 Stunden. Dies ist noch nicht in der Praxis angekommen. (Gesamte Antwort als PDF)