Hygienekonzept

Hygienekonzept und Regeln für das

26. Bremer Behindertenparlament, 20.11.2020, Messehalle 7

Die Teilnehmer*innen am 26. Bremer Behindertenparlament werden bei der Anmeldung darauf hingewiesen, dass sie bis zum Einnehmen des Sitzplatzes eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen sollen. Für Teilnehmer*innen, die keine mitgebracht haben, wird eine zur Verfügung gestellt. Die Mund-Nasen-Bedeckung soll auch beim Verlassen des Platzes getragen werden.

Die Teilnehmer*innen werden im Vorfeld der Veranstaltung und beim Einlass über die geltenden Hygienebedingungen informiert. Die Teilnehmer*innen werden darauf hingewiesen, dass die Hygieneregeln zwingend einzuhalten sind. Die Einhaltung der Regeln wird vor Ort gewährleistet.

Es erfolgt ein Hinweis darauf, dass alle Teilnehmer*innen ihre Kontaktdaten hinterlassen und vor Betreten der Halle ihre Hände desinfizieren sollen. Personen, die Krankheitssymptome aufweisen oder wissentlich vor weniger als 14 Tagen engen Kontakt zu einer Person hatten, die mit dem Coronavirus infiziert ist, dürfen an der Tagung nicht teilnehmen.

Es wird gewährleistet, dass die zulässige maximale Zahl der Teilnehmenden eingehalten wird. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden auf die Hygiene- und Abstandsregeln (mindestens 1,5 m) hingewiesen. Wege und Abstände sind auf dem Boden markiert

Vor Betreten der Halle ist ein desinfizierter Stehtisch aufgestellt, an dem alle Teilnehmer*innen, die noch nicht im Vorfeld bei der Anmeldung erfasst wurden, ihre Kontaktdaten in das dafür ausliegende Formular eintragen. Dafür sind desinfizierte Kugelschreiber vorhanden. Die ausgefüllten Formulare werden drei Wochen lang aufbewahrt und danach vernichtet. Mit ihrer Unterschrift bestätigen die Teilnehmer*innen, dass sie hiermit und mit einer Weitergabe der Daten an das Gesundheitsamt im Infektionsfall einverstanden sind. Die LAG Selbsthilfe sendet den teilnehmenden Organisationen im Vorfeld des Behindertenparlaments eine Kontaktliste zu. Dort sind bitte Vorname, Nachname und eine Telefonnummer, Mobilnummer oder E-Mailadresse  anzugeben, unter der das Gesundheitsamt im Infektionsfall Kontakt zu den Teilnehmenden aufnehmen kann.

Die Bestuhlung im Plenum ist bereits vor der Veranstaltung den Abstandsregeln entsprechend für die oben genannte Zahl der Teilnehmenden aufgestellt und wird nicht verändert. Der Abstand der ersten Stuhlreihe zum Podium ist ausreichend groß. Auf der Tribüne sind die nicht verfügbaren Plätze abgesperrt und gekennzeichnet.

Die Teilnehmer*innen desinfizieren ihre Hände beim Betreten der Halle an den Desinfektionsmittelspendern vor dem Eingang.

Die Teilnehmer*innen nehmen die Mund-Nasen-Bedeckung nur ab, wenn sie auf ihrem Stuhl sitzen. Die Teilnehmer*innen sind angehalten, ihren zugewiesenen Platz während des Behindertenparlaments nicht zu wechseln. Die Teilnehmer*innen behalten ihre persönliche Garderobe bei sich.

Vor und während der Veranstaltung und in den regelmäßigen Pausen wird für eine ausreichende Lüftung gesorgt.

In den Sanitärbereichen sind die Hinweise in den Sanitärbereichen (Frauen bzw. Männer im Untergeschoss und Behinderten-Toiletten links und rechts im Foyer der Halle) zu befolgen. Darauf wird am Toiletteneingang schriftlich hingewiesen. Seife, Papierhandtücher und Desinfektionsmittelspender sind vorhanden.

In den Pausen werden auf mehrere Stellen verteilt Getränke angeboten, so dass Abstandhalten möglich ist. Es wird eine Verpflegung angeboten, die einzeln abgepackt ist (Lunchpakete). Der Cateringbereich hat eine ausreichende Größe, so dass Abstand gehalten werden kann. Darüber hinaus kann der Cateringbereich auch nach draußen verlassen werden.

Bei Nichteinhaltung werden die Teilnehmer*innen auf die Regeln hingewiesen.

AK Bremer Protest                                                                        LAG Selbsthilfe Bremen e.V.