BV 27/5 Berufliche Selbständigkeit behinderter Menschen

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT BEHINDERTER MENSCHEN
LANDTAG DRUCKSACHE 27/05
27. WAHLPERIODE 3. Dezember 2021

Thema: Berufliche Selbständigkeit für behinderte Menschen in Bremen und Bremerhaven

Beschlussvorschlag der Fraktion: Arbeitsgemeinschaft SelbstAktiv – Menschen mit Behinderungen in der SPD – Landesorganisation Bremen

Die Bürgerschaft behinderter Menschen stellt fest:

Nach der Schule und einer Ausbildung stockt die Inklusion behinderter Menschen in Bremen und Bremerhaven. Sie sind entweder darauf angewiesen, dass sie einen verständnisvollen Arbeitgeber finden, der die behinderungsbedingten „Herausforderungen“ mitträgt und z. B. längere Ausfallzeiten durch Krankheiten hinnimmt o.ä.
Findet sich kein Arbeitgeber, ist es oft so, dass der Verwaltung nicht viel anderes einfällt, als die Menschen in die Werkstätten zu drängen.

Berlin geht einen anderen Weg: Hier hat man sich Anfang der 2000er Jahre entschieden, dass man Menschen mit einer Behinderung dazu qualifiziert, beruflich selbstständig zu sein. Neben den eingesparten Kosten, die die Sozialkassen nicht belasten, zeigen die Erfahrungen in Berlin z. B. auch, dass dieses Modell dazu führt, dass behinderte Menschen sich weniger krankmelden. Es ist also auch etwas Gutes für sie!

Im Projekt enterability- „selbstständig ohne Behinderung“ zeigt Berlin also wie es geht. Seien Sie als Stadtstaat also auch fortschrittlich und helfen Sie Menschen mit Behinderungen, beruflich selbstständig zu werden!

Die 27. Bremische Bürgerschaft behinderter Menschen fordert den Senat und die Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft auf:

1. Maßnahmen in Bremen und Bremerhaven auszuschreiben, die behinderte Menschen zur beruflichen Selbstständigkeit qualifizieren.
2. sich dafür einzusetzen, dass solche Programme bundesweit auf den Weg gebracht werden, um allen behinderten Menschen in Deutschland diese Programme zugänglich zu machen. Dieses soll über eine Initiative im Bundesrat passieren.

Für die Fraktion: Dominik Meine

Schriftliche Stellungnahme wird bis zum 31. März 2022 an den AK-Protest erbeten

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