BV 27/14 Basisgeld

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT BEHINDERTER MENSCHEN
LANDTAG DRUCKSACHE 27 / 14
27. WAHLPERIODE 05. Mai 2022

Die Bezahlung von Werkstattbeschäftigten verbessern – ihre Rechte stärken!

Beschlussvorschlag der Fraktion: Arbeitsgemeinschaft Selbst Aktiv – Menschen mit Behinderungen in der SPD –Landesorganisation Bremen

Die Bürgerschaft behinderter Menschen stellt fest:
Im Jahr 2009 hat Deutschland die UN- Behinderten- Rechtskonvention (UN- BRK) unterschrieben. Die UN- BRK sieht unter anderem vor, dass die Menschen eigenständig und selbstbestimmt von Ihrem Geld, welches sie verdienen leben können.
Dieses Versprechen gilt in Deutschland noch nicht.

In Bremen gibt es einen Landesmindestlohn, der höher ist als der Mindestlohn im übrigen Bundesgebiet. Das ist der richtige Weg. Diesen Schritt sollte es nun aber auch für die Beschäftigten in den Werkstätten geben. Diese müssen endlich aus der Armut herausgeholt werden! Werkstatträte Deutschland hat das Konzept eines monatlichen „Basisgelds“ in Höhe von 1450 € vorgelegt. Mit dieser Leistung muss der behinderte Mensch seinen Lebensunterhalt bestreiten und z.B. Miete, Strom usw. bezahlen. Er bekommt jedoch zusätzlich Leistungen wie das Blindengeld/Blindenhilfe, oder sein Werkstattentgelt.

Die Einführung dieses Basisgelds stellt in unseren Augen einen wichtigen Schritt zur Überwindung der ungenügenden Bezahlung der Beschäftigten in den Werkstätten dar. Grundsätzlich muss es darum gehen, dass auch diese Menschen die vollen Rechte von Arbeitnehmer:innen erhalten. Dazu gehört auch die Möglichkeit, sich gewerkschaftlich zu organisieren und Tarifverträge abzuschließen.

Der Senat wird aufgefordert:
Das Entgeltsystem, für die Beschäftigten in den Werkstätten des Martinshofes Bremen, der Lebenshilfe Bremerhaven, sowie der Elbe- Weser Welten in Bremerhaven bis 01.01.2024 dem Konzept des Basisgelds entsprechend anzupassen. Er soll sich ebenso dafür einsetzen, dass das Basisgeld deutschlandweit eingeführt wird, so dass alle Menschen in den Werkstätten von dieser Verbesserung konkret profitieren. Darüber hinaus wird der Senat aufgefordert, zu überprüfen, auf welchem Weg der arbeitnehmerähnliche Status für Werkstattbeschäftigte überwunden und durch die Einführung voller Arbeitnehmerrechte in den Werkstätten ersetzt werden kann.

Für die Fraktion: Dominik Meine
Schriftliche Stellungnahme wird bis zum 31.07.2022 an den AK-Protest erbeten

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