Laut auf die Straße für Solidarität und Teilhabe
Demonstration zum Bremer Protesttag am 5. Mai 2026
Zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung gehen wir am 5. Mai 2026 auch in Bremen gemeinsam auf die Straße – Gegen Diskriminierung, soziale Spaltung und Ausgrenzung.
Das Motto des 5. Mai 2026 (Aktion Mensch) lautet: #MenschenrechteSindNichtVerhandelbar
Ganz aktuell gibt es Kürzungen im Sozialbereich und weniger Unterstützung für viele Menschen. Das gefährdet Teilhabe und Inklusion. Aber wir wehren uns und wir geben nicht auf! Bei der 30. Sitzung des Bremer Behindertenparlamentes haben wir deutlich gemacht: Inklusion und Teilhabe sind Menschenrechte – kein Luxus. Deshalb rufen wir unter dem Motto „Wir lassen uns nicht die Butter vom Brot nehmen“ zur Demonstration und Kundgebung in der Bremer Innenstadt auf, als starkes Zeichen für Vielfalt, Teilhabe und Inklusion!
Unter diesem Motto startet um 12.00 Uhr die Demonstration vom Bremer Hauptbahnhof durch die Innenstadt zum Marktplatz, u.a. mit Musik von den „Omas gegen Rechts“ und der „Elektro-Geigerin“ Esmeralda. Um 13.00 Uhr beginnt die Kundgebung auf dem Bremer Marktplatz mit Musik- und Redebeiträgen und dem WüNa – dem blauen Kamel (Wüsten-Narrenschiff) der blauen Karawane.
Inklusion ist ein Menschenrecht!
Teilhabe und die Beseitigung von Hindernissen im Alltag dürfen einfach nicht vom Geld abhängen. Zugang und Nutzung von Gebäuden und Flächen sind immer noch weitgehend mit Hindernissen verbunden – beim Wohnen, beim Lernen, bei der Arbeit, in der Freizeit und bei der Mobilität. Vor allem im Gesundheitswesen gibt es kaum Fortschritte bei Zugänglichkeit, Personal und Behandlungsbedingungen für Menschen mit den unterschiedlichsten Beeinträchtigungen. Gleichberichtigte Bildung für Menschen mit Behinderungen stößt ebenso an finanzielle Grenzen wie die angemessene Unterstützung mit qualifizierten Assistenzdiensten. Politik und zuständige Institutionen fordern wir auf, das zu ändern!
Recht auf Arbeit und gerechter Lohn
Menschen mit Behinderung, die in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten, leisten tagtäglich wertvolle Arbeit. Aber sie erhalten dafür meist nur ein geringes Entgelt, das häufig unterhalb des Existenzminimums liegt. Zusätzlich wird dieses sogenannte Werkstattentgelt auf die Grundsicherung angerechnet, sodass von einer echten finanziellen Anerkennung ihrer Arbeit keine Rede sein kann. Die derzeitige Praxis widerspricht dem Gedanken der Inklusion und Teilhabe am Arbeitsleben. Die Anrechnung des Werkstattlohns auf die Grundsicherung führt zu einer faktischen Entwertung der geleisteten Arbeit. Eine gerechte Entlohnung stärkt die Selbstbestimmung und das Selbstwertgefühl von Menschen mit Behinderung. Darum fordern wir eine Reform der Entlohnung in Werkstätten für behinderte Menschen, die sich am Mindestlohn orientiert und die tatsächliche Arbeitsleistung angemessen bezahlt. Zudem soll der Werkstattlohn nicht länger auf die Grundsicherung angerechnet werden, damit Beschäftigte finanziell von ihrer Arbeit profitieren. Dafür braucht es eine klare gesetzliche Regelung im SGB IX und SGB XII, die das Werkstattentgelt nicht als Einkommen wertet. Gleichzeitig wird ein inklusiver Arbeitsmarkt gefordert, der den Übergang aus Werkstätten in reguläre Beschäftigung erleichtert und unterstützt. Die UN-BRK verpflichtet Deutschland zur Förderung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Menschen mit Behinderung. Das muss endlich Wirklichkeit werden!
Ausreichend Geld für Barrierefreiheit
Barrierefreiheit bedeutet, dass Menschen mit und ohne Behinderung gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können. Die meisten Menschen verstehen unter Barrierefreiheit Rampen statt Treppen, breite Türen und absenkbare Busse. Doch der Begriff ist viel umfassender: Auch Gebrauchsgegenstände, Dienstleistungen, Medien, Freizeitangebote und vieles mehr müssen so gestaltet sein, dass sie für alle ohne fremde Hilfe zugänglich sind. Barrierefreiheit ist eine Grundvoraussetzung für die Teilhabe aller am gesellschaftlichen Leben. Sie nutzt nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern auch Senioren, Kindern, Eltern mit Kinderwagen und Menschen, die nur vorübergehend in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Hier sind wir ein paar Schritte auf dem Weg, aber noch weit vom Ziel entfernt. Aktuell fallen viele Aktionen, Maßnahmen und Initiativen den kommunalen Sparzwängen zum Opfer.
Besserer Schutz vor Gewalt!
Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben sowie auf Schutz vor Gewalt und Missbrauch. In Deutschland bestehen jedoch weiterhin erhebliche Defizite beim Gewaltschutz, insbesondere in Wohneinrichtungen und Werkstätten. Viele Betroffene erleben psychische, körperliche oder sexualisierte Gewalt sowie unrechtmäßige Eingriffe in ihre Freiheit und Selbstbestimmung – besonders gefährdet sind Frauen und Mädchen. Internationale Gremien kritisieren die Situation in Deutschland und fordern eine umfassende Gewaltschutzstrategie, unabhängige Kontrollmechanismen und bessere Beschwerdemöglichkeiten. Gleichzeitig wird ein Abbau von Sondereinrichtungen zugunsten inklusiver und ambulanter Angebote empfohlen. Darum muss bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention der Gewaltschutz Priorität haben, besonders unter stärkerer Beteiligung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen bei Maßnahmen zur Gewaltprävention.
Barrieren und Bürokratie beim Pflegegrad 1
Der Pflegegrad 1 bleibt zwar bestehen, aber der Zugang zu Leistungen wird erschwert. Die eigentlichen Veränderungen betreffen nicht den Pflegegrad selbst, sondern die Leistungen: Die unterstützende Haushaltshilfe wird nicht mehr automatisch gewährt, Leistungen müssen stärker begründet und individuell geprüft werden und es entsteht mehr Bürokratie und Aufwand für Betroffene. Außerdem gibt es weniger direkte Unterstützung im Alltag. Einige Leistungen könnten eingeschränkt oder schwerer nutzbar werden, wodurch der Alltag weniger konkret entlastet wird.
Klimawandel darf nicht ausgrenzen!
Der menschengemachte Klimawandel ist eine Wirklichkeit. Diesen aufzuhalten ist eine wichtige gemeinsame Aufgabe. Zugleich muss sich auch Bremen auf seine Auswirkungen vorbereiten. Dabei müssen Klimaschutzmaßnahmen immer auch die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen. Das ist kein abstraktes Problem, sondern ganz lebenspraktisch gibt es Nachteile was Auswirkungen von Hitze oder Behinderung in der Mobilität bei extremen Wetterlagen (Starkregen, Wintereinbrüche wie in 2026) betrifft. Immer öfter sind von den immer extremeren klimatischen Bedingungen Menschen mit Behinderung gezwungen, sich aus dem Alltag zurückzuziehen und sind benachteiligt. Da fehlt es an konkreten pragmatischen Maßnahmen zur Klimaschutzprävention mit Inklusionsansatz.
Gemeinsam stehen Menschen mit und ohne Behinderungen aus verschiedenen Organisationen und Vereinen am 5. Mai für eine inklusive Gesellschaft ein, in der Menschenrechte gelten, Teilhabe selbstverständlich ist und niemand zurückgelassen wird.
Wir lassen uns nicht die Butter vom Brot nehmen!
#MenschenrechteSindNichtVerhandelbar
Über eine Berichterstattung würden wir uns freuen. Bei Interesse wenden Sie sich gerne an:
Für Rückfragen:
ARBEITSKREIS BREMER PROTEST
c/o LAG Selbsthilfe Bremen, Waller Heerstraße 55, 28217 Bremen
Tel.: (0421) 38 777-14 https://www.akbremerprotest.de/
Gerald Wagner, LAG Selbsthilfe behinderter Menschen Bremen e.V.
Telefon: 0176 60893531, E-Mail: gerald.wagner@lags-bremen.de
Waller Heerstraße 55, 28217 Bremen
